Juracard

Mündliche Prüfung Bayern

Rose-Rosahl (1859)

Irrtum über Identität des Opfers = Motivirrtum, kein Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB).

 


 

Lederriemen (1955)

Bedingter Vorsatz trotz unerwünschtem Erfolg möglich, wenn Erfolg billigend in Kauf genommen.

 


 

Jauchegrube (1960)

Später verursachter Tod reicht für Tötungsvorsatz, wenn dieser anfangs bestand.

 


 

Melkmaschine (1961)

Vermögensschaden auch bei eingeschränkter Nutzbarkeit der Leistung.

 


 

Rötzel (1970)

§ 227 StGB verlangt unmittelbare Todesverursachung durch Täterhandlung.

 


 

Sirius (1983)

Wer suizidales Opfer in Irrtum führt und lenkt, ist Täter kraft Tatherrschaft.

 


 

Katzenkönig (1988)

Mittelbare Täterschaft bei bewusst ausgelöstem Verbotsirrtum des Vordermanns.

 


 

Plastikrohr (1991)

Kein taugliches Mittel (§ 250 StGB), wenn Bedrohung nur durch Worte erzeugt.

 


 

Mauerschützen (1992)

Schüsse auf Flüchtlinge waren nicht durch DDR-Recht gerechtfertigt. Keine verbotene Rückwirkung.

 


 

Sitzblockade (1995)

Gewaltbegriff darf nicht verfassungswidrig erweitert werden (Art. 103 II GG).

 


 

Zweite Reihe Rechtsprechung (1995)

Fahrzeugnutzung als Blockademittel kann ein Nötigung sein.

 


 

Labello (1996)

Offensichtlich ungefährliche Gegenstände sind keine tauglichen Tatmittel des § 250 StGB.

 


 

Bandenbegriff (2001)

3-Personen-Zusammenschluss für eine Bande genügt. Kein gefestigter Wille erforderlich.

 


 

Gubener Hetzjagd (2002)

§  227 StGB auch bei versuchter Körperverletzung mit Todesfolge anwendbar.

 


 

Haustyrann (2003)

Lebenslange Freiheitsstrafe beim Heimtückemord kann bei Dauergefahr gemildert werden (§ 49 I Nr. 1 StGB analog).

 


 

Berliner Raser (2018)

Eigengefährdung schließt Tötungsvorsatz nicht zwingend aus.

 


 

Wahlfeststellung (2019)

Gesetzesalternative Verurteilung bei klarer Tat ist verfassungsgemäß.

 


 

Containern (2020)

Wertlose Sachen sind trotzdem vom Eigentumsschutz des § 242 StGB erfasst.

 


 

Tatprovokation (2021)

Unzulässige staatliche Provokation ist ein Verfahrenshindernis.

 


 

Insulin-Beschluss (2022)

Abgrenzung Beihilfe zum Suizid vs. Tötung erfolgt normativ, nicht mechanisch.

 


 

Wiederaufnahme (2023)

Art. 103 III GG schützt auch Freigesprochene vor Wiederverfolgung.