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Mündliche Prüfung Bayern

AfD-Verbot

Nach der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz wird ein Parteiverbot erneut diskutiert. Befürworter sehen die Demokratie bedroht, Gegner warnen vor politischer Spaltung und zweifeln an den Erfolgsaussichten – auch wegen früherer gescheiterter Verfahren (z.B. NPD). Alternativ wird über Grundrechtsentzug einzelner Funktionäre nach Art. 18 GG nachgedacht.

 


 

Arbeitszeit

Die aktuelle Debatte dreht sich nicht um eine generelle Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um flexiblere Verteilung innerhalb der Woche im Rahmen der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Die Höchstarbeitszeit bleibt bei 48 Stunden pro Woche, die tägliche Ruhezeit bei 11 Stunden – das deutsche Recht soll an europäische Vorgaben angepasst werden, ohne Tarifverträge oder Arbeitsschutz aufzuweichen.

 


 

Asylrecht und Migration

Die Debatte um Asyl und Migration ist von Spannungen zwischen humanitärem Schutz und Migrationsbegrenzung geprägt. Die EU reformiert derzeit das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) mit Fokus auf schnellere Verfahren und Grenzschutz, während die Bundesregierung u. a. über erleichterte Einstufung sicherer Herkunftsstaaten und strengere Regeln beim Familiennachzug diskutiert. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Reformpläne als übermäßig restriktiv.

 


 

Ausbürgerung

Der Vorschlag, Straftätern mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, stößt auf massive verfassungsrechtliche Bedenken. Ein solcher Entzug ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig (§§ 17-28 StAG) und darf nicht als Strafersatz dienen – das Strafrecht, nicht das Staatsangehörigkeitsrecht, ist für Sanktionen zuständig.

 


 

Beleidigung von Politikern

Beleidigungen in sozialen Medien stellen zunehmend eine Gefahr für den demokratischen Diskurs dar. Das Strafrecht greift bislang nur begrenzt. § 188 StGB schützt Politiker:innen inzwischen stärker, da ihre Persönlichkeitsrechte als demokratierelevant gelten. Künftig soll der Ehrschutz auf schwere, öffentlich wirksame Fälle konzentriert werden.

 


 

Biometrische Gesichtserkennung

Die Technik nutzt konstante Gesichtsmerkmale zur Identifikation, birgt aber erhebliche Grundrechtsrisiken. Die EU-KI-Verordnung verbietet Echtzeit-Erkennung weitgehend, der Bundesrat stoppte entsprechende Gesetzespläne. Experten warnen vor Missbrauch durch Staat oder Private und fordern präzise, verfassungskonforme Regelungen.

 


 

Bundestagswahlrecht

Erstmals zur Bundestagswahl 2025 galt das neue Wahlrecht: Der Bundestag ist nun auf 630 Abgeordnete begrenzt, Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung – Direktmandate zählen nur, wenn sie durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt sind. In 23 Wahlkreisen zogen Wahlkreissieger daher nicht ins Parlament ein. Die Union sieht sich benachteiligt und fordert erneut eine Reform. Politisch und juristisch bleibt das Wahlrecht umstritten, weitere Änderungen sind möglich.

 


 

Digitale Wahlen

Digitale Wahlen werden als ressourcensparende Alternative diskutiert. Befürworter verweisen auf Blockchain-Technologie und Wahlfreiheit. Kritiker warnen vor technischen, personellen und rechtlichen Hürden. Das BVerfG verlangt nachvollziehbare Abläufe ohne Spezialwissen – bislang erfüllt kein System diese Anforderungen.

 


 

Digitalisierung der Justiz

Die Digitalisierung der Justiz soll Verfahren beschleunigen, den Zugang zum Recht erleichtern und die Transparenz erhöhen. Dazu zählen E-Akten, elektronischer Rechtsverkehr, Videoverhandlungen und KI-Einsatz. Herausforderungen bestehen beim Datenschutz, der Finanzierung und der Akzeptanz. Bund, Länder und EU treiben den Wandel mit Gesetzen und Pilotprojekten voran.

 


 

Einschränkung des Streikrechts

Die Debatte über eine Einschränkung des Streikrechts in Bereichen der kritischen Infrastruktur wie Bahn, Gesundheit oder Kitas ist nach massiven Streiks 2024 erneut entbrannt. Die FDP fordert gesetzliche Begrenzungen wie Ankündigungsfristen, Notbetriebspflichten und verpflichtende Schlichtungen. Kritiker, darunter Gewerkschaften und die SPD, sehen darin einen unzulässigen Eingriff in die Tarifautonomie und warnen vor einer Aushöhlung des Streikrechts.

 


 

Erweiterte DNA-Analyse

Bayern und Baden-Württemberg fordern, die DNA-Analyse um Hinweise auf biogeografische Herkunft zu erweitern. Ziel ist eine bessere Eingrenzung von Tatverdächtigen bei schweren Straftaten. Kritiker warnen vor rassistischen Tendenzen, Strafrechtsprofessorin Hörnle hält den Vorschlag für sinnvoll, mahnt aber zum verantwortungsvollen Umgang. Die Aussagekraft sei begrenzt, eine pauschale Stigmatisierung müsse vermieden werden.

 


 

Femizide als eigenständiger Straftatbestand

Ein Femizid ist die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts – meist im Kontext von Macht, Kontrolle oder Partnerschaftsgewalt. Anders als gewöhnlicher Mord ist das Motiv hier geschlechtsspezifisch, oft geprägt durch patriarchale Strukturen. Die Debatte um einen eigenen Straftatbestand zielt darauf, die strukturelle Dimension dieser Gewaltform sichtbar zu machen, Prävention zu stärken und staatliche Verantwortung zu betonen.

 


 

K.O.-Tropfen im Strafrecht

Der Bundesrat will den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Raub- und Sexualdelikten künftig härter bestrafen. Ein Gesetzentwurf aus NRW sieht vor, die §§ 177 und 250 StGB um das Tatmittel „gesundheitsschädlicher Stoff“ zu ergänzen, um so eine Mindeststrafe von fünf Jahren zu ermöglichen. Hintergrund ist eine BGH-Entscheidung, wonach K.o.-Tropfen bislang nicht als „gefährliches Werkzeug“ gelten. Die Neuregelung soll diese Strafbarkeitslücke schließen und Täter konsequenter zur Rechenschaft ziehen.

 


 

Klimaproteste

Klimaproteste wie die der „Letzten Generation“ werfen die Frage auf, ob ein rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB) vorliegt oder Straftatbestände wie Nötigung (§ 240), Hausfriedensbruch (§ 123) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) erfüllt sind. Umstritten ist, ob die Klimakrise als gegenwärtige Gefahr gilt und Protestformen wie Festkleben erforderlich und verhältnismäßig sind. Die juristische Bewertung bleibt angesichts kollidierender Rechtsgüter und zivilem Ungehorsam hoch umstritten.

 


 

Lohnfortzahlung bei Krankheit

In Deutschland besteht bei Krankheit ein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für 6 Wochen, danach greift das geringere Krankengeld der Kasse. Vor dem Hintergrund steigender Krankenstände fordern Unternehmensvertreter die Wiedereinführung eines Karenztages, was auf Kritik von Gewerkschaften und Politik stößt. Gegner sehen darin eine unsoziale Maßnahme mit Gesundheitsrisiken, während Befürworter eine Senkung von Fehlzeiten und Missbrauch erhoffen – die Debatte bleibt kontrovers.

 


 

Messerverbot und Waffen

Die Diskussion um Messerverbote dreht sich vor allem um den Umgang mit zunehmender Messergewalt im öffentlichen Raum. Vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen und eines wachsenden Sicherheitsbedürfnisses fordern Politiker schärfere Gesetze, etwa durch die Ausweitung von Waffenverbotszonen, anlassunabhängige Kontrollen und ein generelles Verbot des Führens von Messern in öffentlichen Verkehrsmitteln. Kritiker warnen vor Verdrängungseffekten und setzen stärker auf Prävention. Einig ist man sich darin, dass reine Verbote allein nicht ausreichen, um Gewalt zu verhindern.

 


 

Neutralität von geförderten NGOs

Die Diskussion um die Neutralität staatlich geförderter NGOs dreht sich um die Frage, ob politische Positionierungen mit Gemeinnützigkeit und staatlicher Förderung vereinbar sind. Während die CDU/CSU mehr Transparenz fordert und vor parteinaher Einflussnahme warnt, sehen viele Organisationen darin einen Generalverdacht gegen zivilgesellschaftliches Engagement. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zulässiger politischer Bildungsarbeit, das Neutralitätsgebot und die Frage, wie demokratisches Engagement gestärkt, aber auch rechtlich klar geregelt werden kann.

 


 

Rechte der Natur

Die Debatte um die Rechte der Natur stellt einen grundlegenden Wandel im Umgang mit der Umwelt dar: Natur soll nicht länger bloß als Ressource gelten, sondern als eigenständiges Rechtssubjekt mit einklagbaren Rechten. Befürworter sehen darin eine ethisch gebotene Antwort auf Umweltzerstörung und Klimawandel – wie erste Ansätze in Ecuador oder Neuseeland zeigen. Kritiker verweisen jedoch auf juristische Umsetzungsprobleme, insbesondere die Frage der Vertretung natürlicher Entitäten, und mögliche Konflikte mit wirtschaftlichen Interessen.

 


 

Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zielt darauf, dessen Struktur und Auftrag an die digitale Mediennutzung anzupassen. Im Zentrum stehen Fragen zur Finanzierung, zum Abbau von Doppelstrukturen und zur Ausweitung digitaler Angebote. Ein Reformstaatsvertrag der Länder soll die künftige Ausrichtung regeln; er wurde öffentlich konsultiert und soll 2025 in Kraft treten. Ziel ist es, die Legitimation, Effizienz und demokratische Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks langfristig zu sichern.

 


 

Reform des Strafprozesses

Die Reform des Strafprozesses zielt auf eine effizientere, digitalisierte und modernere Strafverfolgung ab. Im Fokus stehen die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte, digitale Kommunikation und die Beschleunigung von Verfahren, etwa durch Videotechnik und weniger Formalien. Gleichzeitig sollen die Rechte der Verfahrensbeteiligten gewahrt und gestärkt werden. Verschiedene Gesetzentwürfe liegen vor, die parlamentarisch beraten werden; Kritik betrifft vor allem Umsetzbarkeit, Technik und Finanzierung.

 


 

Resilienz des BVerfG

Zielt darauf ab, seine Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit gegen politische Einflussnahme zu sichern. Dazu wurde eine Grundgesetzänderung beschlossen, die zentrale Strukturmerkmale des Gerichts – wie Amtszeit, Altersgrenze, Richterzahl und Entscheidungsbindung – nun ausdrücklich verfassungsrechtlich schützt. Weitere Reformen, etwa zur Richterwahl und zur Stärkung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern, sind in Planung. Ziel ist es, das BVerfG dauerhaft gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen abzusichern.

 


 

Schuldenbremse/Sondervermögen

Kurz vor Amtswechsel beschloss der Bundestag 2025 ein 500 Mrd. € schweres Sondervermögen für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz. Dafür wurde die Schuldenbremse per Grundgesetzänderung gelockert. Befürworter sprechen von notwendiger Modernisierung, Kritiker von Intransparenz und Schuldenrisiken.

 


 

Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit

Die Reform zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens stockt: Obwohl Justizminister Buschmann eine Herabstufung von § 265a StGB zur Ordnungswidrigkeit plant, bleibt ein Gesetzentwurf bislang aus. Wissenschaftler fordern in einem offenen Brief weitergehende Schritte – Schwarzfahren solle weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit sein, da es v. a. arme Menschen treffe und Ersatzfreiheitsstrafen unverhältnismäßig seien. Kritiker warnen vor Verwaltungsaufwand und Erzwingungshaft. Das Ministerium kündigt dennoch einen baldigen Reformentwurf an.

 


 

Sperrminorität

Die Sperrminorität ermöglicht es einer Minderheit in einem Parlament, Entscheidungen zu blockieren, die eine qualifizierte Mehrheit – meist zwei Drittel – erfordern, etwa Verfassungsänderungen, Richterwahlen oder die Auflösung des Landtags. In Deutschland reicht dafür oft ein Drittel der Sitze. Sie schützt Minderheitenrechte, kann aber auch gezielt zur politischen Blockade eingesetzt werden – je nach Kontext als demokratisches Korrektiv oder als Obstruktionsmittel.

 


 

Strafmündigkeit

Die Debatte um eine Herabsetzung der Strafmündigkeit ist umstritten. Befürworter fordern frühere strafrechtliche Konsequenzen, da Jugendliche heute früher reif seien und Verantwortung übernehmen müssten; zudem könne dies dem Opferschutz und der Prävention dienen. Gegner warnen hingegen vor einer Überforderung unreifer Kinder, bezweifeln eine abschreckende Wirkung und betonen die Gefahr von Stigmatisierung. Sie plädieren stattdessen für mehr Prävention und Hilfsangebote. Die Entscheidung berührt grundlegende Fragen des Jugendstrafrechts und sollte sorgfältig abgewogen werden.

 


 

Verbandsklagen im Umweltrecht

Die Verbandsklage im Umweltrecht erlaubt es anerkannten Umweltverbänden, auch ohne eigene Betroffenheit gegen umweltschädliche Behördenentscheidungen vorzugehen. Grundlage ist das UmwRG, das eine Klagebefugnis vorsieht, wenn Umweltschutz als satzungsgemäßer Zweck anerkannt ist. Ziel ist die Kontrolle behördlicher Entscheidungen etwa bei Industrie- oder Infrastrukturprojekten. Die Klage wirkt präventiv, stärkt die Einhaltung von Umweltstandards und ermöglicht eine gerichtliche Überprüfung im Allgemeininteresse – ein wichtiges Instrument zum Schutz der Umwelt.

 


 

Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung soll Straftaten bekämpfen, ist aber wegen Grundrechtseingriffen hoch umstritten. Der EuGH hat die anlasslose Speicherung für unzulässig erklärt, weshalb sie in Deutschland aktuell ausgesetzt ist. Alternativen wie gezielte IP-Speicherung oder das „Quick-Freeze“-Verfahren stehen zur Diskussion.