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Mündliche Prüfung Bayern

Friedrich Carl von Savigny (1779-1861)

Begründer der Historischen Rechtsschule. Prägte das Verständnis des Rechts als organisch gewachsenes Produkt der Kultur und Geschichte eines Volkes.

 


 

Rudolf von Jhering (1818-1892)

Wegbereiter der Interessenjurisprudenz. Sah das Recht als ein Mittel zur Durchsetzung gesellschaftlicher Interessen, nicht nur als System logischer Begriffe.

 


 

Georg Jellinek (1851-1911)

Begründer des „normativen Staatsbegriffs“, entwickelte die Drei-Elemente-Lehre des Staates (Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt). Sehr einflussreich im Staatsrecht.

 


 

Franz von Liszt (1851-1919)

Strafrechtler und Begründer der modernen Kriminalpolitik. Wandte sich gegen den reinen Vergeltungsgedanken des Strafrechts.

 


 

Gustav Radbruch (1878-1949)

Strafrechtler und Rechtsphilosoph. Bekannt durch die „Radbruchsche Formel“ zur Abwägung zwischen Recht und Gerechtigkeit nach dem NS-Regime.

 


 

Carl Schmitt (1888-1985)

Staatsrechtler mit umstrittener Rolle im Nationalsozialismus. Bedeutend durch seine Theorie der Souveränität und des Ausnahmezustands.

 


 

Karl Larenz (1903-1993)

Verfasser eines der meistgelesenen Bücher zur Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Juristisch sehr einflussreich, jedoch auch durch seine Tätigkeit in der NS-Zeit umstritten.

 


 

Werner Flume (1908-2009)

Prägte das moderne Schuldrecht mit. Sein dreibändiges Werk zur „Allgemeinen Privatrechtslehre“ zählt zu den bedeutendsten des 20. Jahrhunderts.

 


 

Claus Roxin (1931-2025)

Bis heute einer der einflussreichsten deutschen Strafrechtler. Entwickelte u. a. die Lehre vom Täter hinter dem Täter („mittelbare Täterschaft bei Organisationsherrschaft“).

 


 

Jutta Limbach (1934-2016)

Erste Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts (1994-2002). Bedeutende Figur der deutschen Rechtspflege, setzte sich für bürgernahe Justiz und Gleichberechtigung ein.

 


 

Andreas Voßkuhle (1963)

Ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts (2008-2020). Leitfigur für ein modernes, ausgewogenes Verständnis des Verfassungsrechts.

 


 

Stephan Harbarth (Präsident des BVerfG)

Präsident und Vorsitzender des Ersten Senats. Zuvor war er Bundestagsabgeordneter (CDU) und Anwalt. 2018 wurde er mit breiter Zustimmung in das Gericht gewählt, 2020 folgte die Ernennung zum Präsidenten.

 

Doris König (Vizepräsidentin des BVerfG)

Vizepräsidentin und seit 2014 Mitglied des Zweiten Senats. Sie wurde auf Vorschlag der SPD gewählt und ist bekannt für mehrere abweichende Meinungen. Ihre Schwerpunkte liegen im Völker-, Umwelt- und Europarecht.