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Mündliche Prüfung Bayern

529-534: Corpus Iuris Civilis (Justinianische Kodifikation)

Grundlagenwerk des römischen Rechts. Wurde im Mittelalter wiederentdeckt und bildete das Fundament der kontinentalen Rechtswissenschaft, auch in Deutschland.

 


 

500-800: Stammesrechte (Leges barbarorum)

Früheste schriftliche Rechtsaufzeichnungen germanischer Völker nach der Völkerwanderung. Mündlich tradiertes Recht wurde verschriftlicht, oft unter Einfluss des römischen Rechts.

Beispiele: Lex Salica (Franken) Lex Alamannorum Lex Saxonum.

 


 

12.-13. Jh.: Rezeption des römischen Rechts

Wiederentdeckung des Corpus Iuris Civilis durch Juristen in Bologna (Glossatoren). Übernahme des römischen Rechts in deutschen Rechtskreisen als „gemeines Recht“. Entstehung der Zwei-Rechte-Lehre: Partikularrecht (Landrecht, Stadtrecht) + gemeines Recht (römisch-kanonisch).

 


 

13. Jh.: Sachsenspiegel

Wichtigster deutscher Rechtskodex des Mittelalters, verfasst von Eike von Repgow. Grundlage des Landrechts und Lehnsrechts im Heiligen Römischen Reich.

 


 

1220-1232: Kaiserliche Freiheitsbriefe („Privilegien“)

Legitimierten die Rechtssetzung durch Landesherren. Beginn der Territorialstaatlichkeit und der Zersplitterung des Rechts in Deutschland.

 


 

1235: „Constitutio Criminalis“ (Mainzer Reichslandfrieden)

Frühes Gesetzbuch zur Ahndung von Verbrechen. Ziel: Gewaltmonopol des Kaisers durchsetzen und Fehdewesen eindämmen.

 


 

1356: Goldene Bulle

Reichsgesetz über die Königswahl durch sieben Kurfürsten. Stabilisierte das Wahlkönigtum und die föderale Struktur im Heiligen Römischen Reich.

 


 

1495: Reichskammergericht eingeführt

Oberstes Gericht des Reiches.

Sollte den Rechtsfrieden sichern, mit beschränktem Erfolg.

 


 

1532: Constitutio Criminalis Carolina (CCC)

Strafgesetzbuch Kaiser Karls V., das Reichseinheit im Strafrecht schuf.

Einführung von Folter unter rechtlichen Voraussetzungen.

 


 

1618-1648: Dreißigjähriger Krieg und Westfälischer Frieden

Völkerrechtlich bedeutsam: Prinzip der staatlichen Souveränität.

Stärkung der Landeshoheit auf Kosten des Kaisers.

 


 

1749-1780: Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (Bayern)

Erste umfassende Zivilrechtskodifikation in Deutschland, galt bis zur Einführung des BGB.

 


 

1794: Preußisches Allgemeines Landrecht (ALR)

Umfassende Kodifikation des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts. Frühliberaler Geist, aber auch patriarchalisch geprägt.

Galt in Teilen bis ins 20. Jahrhundert.

 


 

1804: Code Civil (Code Napoléon)

Französisches Zivilgesetzbuch, beeinflusste deutsche Rechtskreise (besonders im Rheinland). Betonung von Vertragsfreiheit, Eigentum, Rechtsgleichheit.

 


 

1815: Wiener Kongress & Deutscher Bund

Legitimierte die Restauration. Keine einheitliche Gesetzgebung, aber fortschreitende Diskussion um Verfassungen.

 


 

1848/49: Paulskirchenverfassung

Erste gesamtdeutsche Verfassung, nie in Kraft getreten. Enthielt moderne Grundrechte, Gewaltenteilung und eine konstitutionelle Monarchie.

 


 

1867/1871: Norddeutscher Bund / Deutsches Kaiserreich

Schaffung einheitlicher Rechtsstrukturen: Strafgesetzbuch (1871), Gerichtsverfassungsgesetz (1877), Zivilprozessordnung (1877)

 


 

1896/1900: Verabschiedung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Ein Meilenstein: einheitliches Zivilrecht für das Deutsche Reich.

Inkrafttreten: 1. Januar 1900

 


 

11. August 1919: Weimarer Reichsverfassung

Erste (wirksame) demokratische Verfassung Deutschlands.

Enthielt umfassende Grundrechte, Gewaltenteilung & Präsidialsystem.

 


 

1933: Reichstagsbrand & Reichstagsbrandverordnung

Außerkraftsetzung zentraler Grundrechte: Freiheit der Person, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Briefgeheimnis.

Ermächtigungsgesetz: Legislative wird vollständig auf die Regierung übertragen. Gewaltenteilung faktisch aufgehoben.

 


 

1935: Nürnberger Gesetze

Rassistische Gesetzgebung: Verbot „Mischehen“, Entrechtung jüdischer Bürger.Anfang systematischer Verdrängung jüdischer Juristen.

 


 

1946-1949: Länderverfassungen & Rechtsreformen

Erste demokratische Landesverfassungen in den Westzonen.

Entnazifizierung der Justiz.

 


 

Mai 1949: Inkrafttreten des Grundgesetzes (GG)

Provisorische Verfassung für Westdeutschland. Betonung von Menschenwürde, Gewaltenteilung, föderalem System und Grundrechten.

 


 

7. Oktober 1949: Gründung der DDR & DDR-Verfassung

Aufbau eines formal sozialistischen Rechtssystems

 


 

1951: Bundesverfassungsgericht wird eingerichtet

Zentrale Institution zur Wahrung der Verfassungsordnung.

 


 

1956: KPD-Verbot

Die KPD wird verboten, das BVerfG stuft sie als verfassungsfeindlich ein.

 


 

1968: Notstandsgesetze im Grundgesetz

Regelungen für Verteidigungs- und Krisenfälle.

 


 

1969: Große Strafrechtsreform

Modernisierungen u.a. zur Strafzumessung, Sexualdelikten und Sozialrecht.

 


 

3. Oktober 1990: Wiedervereinigung

Beitritt der DDR zur Bundesrepublik nach Art. 23 GG.

Das Grundgesetz gilt nun in ganz Deutschland.

 


 

2002: Schuldrechtsmodernisierung

Umfassende Reform des Schuldrechts im BGB, die das Vertragsrecht modernisierte und an aktuelle Entwicklungen anpasste.​

 


 

2004: Hartz-IV-Gesetze

Umfassende Sozialrechtsreform mit Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (SGB II).

 


 

2006: Föderalismusreform I

Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern.

Die Länder erhalten mehr Eigenverantwortung.

 


 

2009: Vertrag von Lissabon

Das BVerfG urteilt, dass das deutsche Parlament auch künftig wesentliche Entscheidungen treffen muss (Lissabon-Urteil).

 


 

2010: Schuldenbremse im Grundgesetz

Begrenzt die Neuverschuldung des Bundes und verbietet den Ländern eine strukturelle Neuverschuldung.

 


 

2015: Mindestlohn

Das MiLoG trat in Kraft und setzte erstmals einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland fest.​

 


 

2017: Ehe für alle

Durch eine Änderung des BGB wurde die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, wodurch sie heterosexuellen Ehen gleichgestellt wurden.​

 


 

2019: Klimaschutzgesetzes

Nationale Klimaschutzziele, darunter die Minderung der Treibhausgasemissionen und Anstreben von Klimaneutralität bis 2045

 


 

2021/2023: Nachtragshaushaltsgesetz 2021

Sollte Pandemie-Kreditmittel rückwirkend für den Klima- und Transformationsfonds umwidmen. Das BVerfG erklärte es im November 2023 wegen Verstoßes gegen die Schuldenbremse für nichtig.

 


 

2025: Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse

Verteidigungsausgaben über 1 % des BIP sind nun ausgenommen, ein 500 Mrd. € Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz wurde geschaffen.