529-534: Corpus Iuris Civilis (Justinianische Kodifikation)
Grundlagenwerk des römischen Rechts. Wurde im Mittelalter wiederentdeckt und bildete das Fundament der kontinentalen Rechtswissenschaft, auch in Deutschland.
500-800: Stammesrechte (Leges barbarorum)
Früheste schriftliche Rechtsaufzeichnungen germanischer Völker nach der Völkerwanderung. Mündlich tradiertes Recht wurde verschriftlicht, oft unter Einfluss des römischen Rechts.
Beispiele: Lex Salica (Franken) Lex Alamannorum Lex Saxonum.
12.-13. Jh.: Rezeption des römischen Rechts
Wiederentdeckung des Corpus Iuris Civilis durch Juristen in Bologna (Glossatoren). Übernahme des römischen Rechts in deutschen Rechtskreisen als „gemeines Recht“. Entstehung der Zwei-Rechte-Lehre: Partikularrecht (Landrecht, Stadtrecht) + gemeines Recht (römisch-kanonisch).
13. Jh.: Sachsenspiegel
Wichtigster deutscher Rechtskodex des Mittelalters, verfasst von Eike von Repgow. Grundlage des Landrechts und Lehnsrechts im Heiligen Römischen Reich.
1220-1232: Kaiserliche Freiheitsbriefe („Privilegien“)
Legitimierten die Rechtssetzung durch Landesherren. Beginn der Territorialstaatlichkeit und der Zersplitterung des Rechts in Deutschland.
1235: „Constitutio Criminalis“ (Mainzer Reichslandfrieden)
Frühes Gesetzbuch zur Ahndung von Verbrechen. Ziel: Gewaltmonopol des Kaisers durchsetzen und Fehdewesen eindämmen.
1356: Goldene Bulle
Reichsgesetz über die Königswahl durch sieben Kurfürsten. Stabilisierte das Wahlkönigtum und die föderale Struktur im Heiligen Römischen Reich.
1495: Reichskammergericht eingeführt
Oberstes Gericht des Reiches.
Sollte den Rechtsfrieden sichern, mit beschränktem Erfolg.
1532: Constitutio Criminalis Carolina (CCC)
Strafgesetzbuch Kaiser Karls V., das Reichseinheit im Strafrecht schuf.
Einführung von Folter unter rechtlichen Voraussetzungen.
1618-1648: Dreißigjähriger Krieg und Westfälischer Frieden
Völkerrechtlich bedeutsam: Prinzip der staatlichen Souveränität.
Stärkung der Landeshoheit auf Kosten des Kaisers.
1749-1780: Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (Bayern)
Erste umfassende Zivilrechtskodifikation in Deutschland, galt bis zur Einführung des BGB.
1794: Preußisches Allgemeines Landrecht (ALR)
Umfassende Kodifikation des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts. Frühliberaler Geist, aber auch patriarchalisch geprägt.
Galt in Teilen bis ins 20. Jahrhundert.
1804: Code Civil (Code Napoléon)
Französisches Zivilgesetzbuch, beeinflusste deutsche Rechtskreise (besonders im Rheinland). Betonung von Vertragsfreiheit, Eigentum, Rechtsgleichheit.
1815: Wiener Kongress & Deutscher Bund
Legitimierte die Restauration. Keine einheitliche Gesetzgebung, aber fortschreitende Diskussion um Verfassungen.
1848/49: Paulskirchenverfassung
Erste gesamtdeutsche Verfassung, nie in Kraft getreten. Enthielt moderne Grundrechte, Gewaltenteilung und eine konstitutionelle Monarchie.
1867/1871: Norddeutscher Bund / Deutsches Kaiserreich
Schaffung einheitlicher Rechtsstrukturen: Strafgesetzbuch (1871), Gerichtsverfassungsgesetz (1877), Zivilprozessordnung (1877)
1896/1900: Verabschiedung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
Ein Meilenstein: einheitliches Zivilrecht für das Deutsche Reich.
Inkrafttreten: 1. Januar 1900
11. August 1919: Weimarer Reichsverfassung
Erste (wirksame) demokratische Verfassung Deutschlands.
Enthielt umfassende Grundrechte, Gewaltenteilung & Präsidialsystem.
1933: Reichstagsbrand & Reichstagsbrandverordnung
Außerkraftsetzung zentraler Grundrechte: Freiheit der Person, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Briefgeheimnis.
Ermächtigungsgesetz: Legislative wird vollständig auf die Regierung übertragen. Gewaltenteilung faktisch aufgehoben.
1935: Nürnberger Gesetze
Rassistische Gesetzgebung: Verbot „Mischehen“, Entrechtung jüdischer Bürger.Anfang systematischer Verdrängung jüdischer Juristen.
1946-1949: Länderverfassungen & Rechtsreformen
Erste demokratische Landesverfassungen in den Westzonen.
Entnazifizierung der Justiz.
Mai 1949: Inkrafttreten des Grundgesetzes (GG)
Provisorische Verfassung für Westdeutschland. Betonung von Menschenwürde, Gewaltenteilung, föderalem System und Grundrechten.
7. Oktober 1949: Gründung der DDR & DDR-Verfassung
Aufbau eines formal sozialistischen Rechtssystems
1951: Bundesverfassungsgericht wird eingerichtet
Zentrale Institution zur Wahrung der Verfassungsordnung.
1956: KPD-Verbot
Die KPD wird verboten, das BVerfG stuft sie als verfassungsfeindlich ein.
1968: Notstandsgesetze im Grundgesetz
Regelungen für Verteidigungs- und Krisenfälle.
1969: Große Strafrechtsreform
Modernisierungen u.a. zur Strafzumessung, Sexualdelikten und Sozialrecht.
3. Oktober 1990: Wiedervereinigung
Beitritt der DDR zur Bundesrepublik nach Art. 23 GG.
Das Grundgesetz gilt nun in ganz Deutschland.
2002: Schuldrechtsmodernisierung
Umfassende Reform des Schuldrechts im BGB, die das Vertragsrecht modernisierte und an aktuelle Entwicklungen anpasste.
2004: Hartz-IV-Gesetze
Umfassende Sozialrechtsreform mit Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (SGB II).
2006: Föderalismusreform I
Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern.
Die Länder erhalten mehr Eigenverantwortung.
2009: Vertrag von Lissabon
Das BVerfG urteilt, dass das deutsche Parlament auch künftig wesentliche Entscheidungen treffen muss (Lissabon-Urteil).
2010: Schuldenbremse im Grundgesetz
Begrenzt die Neuverschuldung des Bundes und verbietet den Ländern eine strukturelle Neuverschuldung.
2015: Mindestlohn
Das MiLoG trat in Kraft und setzte erstmals einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland fest.
2017: Ehe für alle
Durch eine Änderung des BGB wurde die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, wodurch sie heterosexuellen Ehen gleichgestellt wurden.
2019: Klimaschutzgesetzes
Nationale Klimaschutzziele, darunter die Minderung der Treibhausgasemissionen und Anstreben von Klimaneutralität bis 2045
2021/2023: Nachtragshaushaltsgesetz 2021
Sollte Pandemie-Kreditmittel rückwirkend für den Klima- und Transformationsfonds umwidmen. Das BVerfG erklärte es im November 2023 wegen Verstoßes gegen die Schuldenbremse für nichtig.
2025: Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse
Verteidigungsausgaben über 1 % des BIP sind nun ausgenommen, ein 500 Mrd. € Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz wurde geschaffen.